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Dokumentiert: Artikel über die Zivilklausel von Florian Hartmann in der Zeitung der Studierendenschaft von 2010

7. Oktober 2011

Im folgenden sei ein Artikel zitiert, der vor nicht allzu langer Zeit in der Zeitung der Studierendenschaft der JLU abgedruckt wurde und auch heute noch(bis auf wenige Ausnahmen) nicht an Aktualität verloren hat.

Friede den Hochschulen – Eine Zivilklausel für die JLU?

Startpunkt einer überfälligen Debatte
Die geplante Verschmelzung der Universität Karlsruhe (TH) mit dem Forschungszentrum Karlsruhe zum „Karlsruhe Institute of Technology“ (KIT), welches am 1. Oktober 2009 aus der Taufe gehoben wurde, war Ausgangspunkt einer heftigen Debatte, die sich an der Frage einer möglichen Zivilklausel für das zu gründende KIT entzündete (1). Unter Zivilklausel versteht man im Allgemeinen eine im Gesetz oder der Grundordnung einer Hochschule verankerte Bedingung, der zufolge die Forschung an den betreffenden Institutionen ausschließlich friedlichen (zivilen) Zwecken dient und demzufolge militärische Forschung oder zivilmilitärische Forschung (Stichwort „dual use“) ausgeschlossen ist (2). Während für das Forschungszentrum Karlsruhe Militärforschung von Beginn an durch eine Zivilklausel ausgeschlossen war, galt für die Universität Karlsruhe keine Zivilklausel. An der Frage, was für das KIT gelten solle, entzündete sich ein Konflikt. Landesregierung und Hochschulleitung sprachen sich gegen eine Zivilklausel aus. Die Studierenden hingegen setzten sich für eine Zivilklausel ein. Um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen organisierten sie eine bundesweit einmalige Urabstimmung, auf der sich ein Großteil der Studierenden dafür aussprach, dass KIT mit einer Zivilklausel zu versehen. Auch im Bildungsstreik thematisierten die Studierenden das Thema und nahmen die Forderung nach einer Zivilklausel in ihren Forderungskatalog auf. Unterstützung erhielten sie dabei von Gewerkschaften, Parlamentarierinnen und Parlamentariern, den Beschäftigten und der „Kooperation für den Frieden“ sowie der „Naturwissenschaftler-Initiative für Frieden und Zukunftsfähigkeit“. Auch wenn die Forderung letztlich nicht durchgesetzt werden konnte und am Ende im KIT-Gesetz der Landesregierung Baden-Württembergs lediglich stand, welche zwischen Universitätsaufgaben und Großforschungsaufgaben unterschied und nur für letztere eine Zivilklausel festschrieb, löste die Debatte um eine mögliche Zivilklausel ein bundesweites Interesse am Thema aus. Maßgeblich durch die mehrjährige Debatte um das KIT rückte das Thema Militärforschung an Hochschulen erneut bundesweit in den Fokus einer kritischen Öffentlichkeit.
Militärforschung an den deutschen Hochschulen
Das genaue Ausmaß von Militär-, Rüstungs- und Sicherheitsforschung an deutschen Hochschulen ist dabei nur schwer ermittelbar, da gerade private Unternehmen, aber auch das Bundesministerium für Verteidigung (BMVg), über geförderte Forschungsprojekte nur zögerlich bzw. überhaupt keine Auskunft geben. Auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE. informierte die Bundesregierung am 21.08.2008 darüber, dass das BMVg im Zeitraum von 2000 bis 2007 an über 40 deutschen Hochschulen wehrtechnische Forschungsprojekte finanzierte (3). Die Reihe von Beispielen solcher vom BMVg finanzierter Forschungsprojekte, aber auch privatwirtschaftlich finanzierter Projekte ist lang, daher werden an dieser Stelle nur einige Beispiele aufgeführt: Das Institut für Nachrichtentechnik an der Universität Karlsruhe erforscht die Heereskommunikation für den Interventionskrieg von morgen. Die Universität Stuttgart bewirbt Diplomarbeiten zur Stabilisierung von Geschoss-Projektilen. An der TU München hat die Firma EADS, einer der weltweit größten Hersteller für Militärhelikopter, einen Stiftungslehrstuhl für Hubschraubertechnologie eingerichtet. Die Rüstungs- und Militärforschung beschäftigt dabei nicht nur die Naturwissenschaften. Auch die Gesellschaftswissenschaften spielen angesichts der „neuen Kriege“ und „failed states“ eine zunehmend bedeutendere Rolle. Diesbezügliche Stichworte sind unter anderem „zivilmilitärische Zusammenarbeit“, „Governance-Forschung“ und „Aufstandsbekämpfung“. An der Universität Oldenburg werden im Rahmen der „Arbeitsstelle Interventionskultur“ Untersuchungen über die sozialen Auswirkungen von militärisch gestützten humanitären Interventionen angestellt, die in Vorschlägen zur effizienteren Gestaltung von Kriegen und Besatzungen münden. Der Sonderforschungsbereich 700 „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens“ am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin – bezeichnender Weise im Alfred-Krupp-Haus Berlin untergebracht – steht ebenfalls immer wieder in der Kritik Forschung nicht zum Nutzen des Allgemeinwohls, sondern im Dienste von Machtinteressen zu betreiben und Methoden kolonialistischer Herrschaft perfektionieren zu wollen (4). Und die Universität Potsdam hat seit 2007 mit dem Masterstudiengang „Military Studies“ etwas ganz besonderes im Programm. In vier Semestern kann man dort die Themenfelder „Militär, Krieg und organisierte Gewalt“ studieren. Die Bundeswehr erhofft sich von dem Studiengang, der zusammen mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der Bundeswehr betrieben wird, neue Militärsoziologen und Historiker.
Militär- und Rüstungsforschung in Hessen
Die Lage in Hessen stellt sich nicht substanziell besser dar. In der Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der Landtagsabgeordneten Janine Wisseler und Willi van Ooyen (DIE LINKE) betreffend militärischer und sicherheitstechnischer Forschungen in Hessen wird deutlich, dass auch an vielen hessischen Hochschulen Rüstungsforschung betrieben wird (5). Aus der Antwort geht hervor, dass vor allem an der Hochschule und TU Darmstadt sowie der Goethe-Universität Frankfurt und der Hochschule Fulda Projekte im Bereich der Rüstungs- und Sicherheitsforschung durchgeführt werden. Durch Kooperationen mit den beiden großen Kasseler Rüstungsschmieden Krauss Maffei Wegmann und Rheinmetall Defence steht auch die Universität Kassel in engem Kontakt zum militärisch-industriellen Komplex.
Auch wenn sich in der Antwort der Hessischen Landesregierung keine Belege für militärische oder sicherheitstechnische Forschungsprojekte an der Justus-Liebig-Universität finden lassen, können diese nicht ausgeschlossen werden. In der bereits erwähnten Großen Anfrage gibt die Universität Gießen auf Anfrage an, dass die elektronische Drittmittelverwaltung der JLU in ihren hinterlegten Stammdaten nicht zwischen einzelnen Bundesministerien und ihren Projektträgern unterscheiden kann. Alle Projektförderungen aus dem Bereich des Bundes werden pauschal unter dem Geldgeber „Bund“ erfasst. Folglich seien Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Verteidigung „nicht einzeln identifizierbar“. Auch die Frage, ob die JLU von Konzernen, die im Bereich der Sicherheits- bzw. Rüstungsforschung, Rüstungsherstellung oder -proliferation tätig sind Drittmittelzuwendungen erhalten habe, konnte von der Universität nicht beantwortet werden, da „nicht beurteilt werden kann, welche Konzerne, die ggfls. die JLU mit Drittmittelvorhaben unterstützen, zusätzlich im genannten Bereich tätig sind“. Dass auch an der Universität Gießen im Auftrag des Verteidigungsministeriums geforscht wird, lässt sich der bereits erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage an die Bundesregierung entnehmen. Der Antwort ist zu entnehmen, dass an der Universität Gießen ein wehrmedizinisches Projekt mit dem Titel „Hörschaden-Risiko für Knalle, Explosionen und Dauerlärm“ im Auftrag BMVg durchgeführt wurde. Ob es noch weitere Forschungsprojekte im Bereich der Militär- und Rüstungsforschung gibt ist unklar.                                                               Die Notwendigkeit einer Zivilklausel
Ungeachtet des tatsächlichen bisherigen Ausmaßes der Rüstungs- und Sicherheitsforschung berührt das Thema Zivilklausel und Militärforschung die grundsätzliche Frage: Was darf Forschung und wo sind die ethischen Grenzen von Forschung und Wissenschaftsfreiheit? Der Verweis auf die im Grundgesetz verankerten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre (Art. 5 GG) taugt an dieser Stelle nicht als Argument gegen eine Zivilklausel, wie der Hochschulrechtler Prof. Dr. Dr. Erhard Denninger in einem Gutachten für die Hans-Böckler-Stiftung herausgearbeitet hat (6). Angesichts der gesteigerten Bedeutung von Drittmitteln, die sich nicht zu letzt aus den Kürzungen der Landesregierung bei der Grundfinanzierung der hessischen Hochschulen ergeben, scheint es dringend notwendig, sich verstärkt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die gegenwärtige Novellierung der Grundordnung an der JLU Gießen stellt ein ideales Zeitfenster dar, um auch an der JLU die Diskussion über eine Zivilklausel zu initiieren. Bis zum März 2011 soll in einer Senatskommission eine neue Grundordnung erarbeitet werden. Der AStA wird sich dafür einsetzen, dass das Thema Zivilklausel im Wintersemester auch an der JLU diskutiert wird. Eine strenge Zivilklausel in der Grundordnung der JLU würde nicht nur dem Schwerpunkt der Lebenswissenschaften gerecht werden, sie könnte auch Signal für ein kritisches Bewusstsein über die eigene Geschichte sein.

Anmerkungen:
(1) Einen guten Überblick über das Thema Zivilklausel und Militärforschung und insbesondere über die Debatte um das KIT hat die „Initiative für eine einheitliche Zivilklausel am Karlsruhe Institut of Technology (KIT) und gegen Militärforschung an Universitäten“ unter dem folgenden Link zusammengestellt: http://www.stattweb.de/files/DokuKITcivil.html [Abgerufen 31.08.2010]
(2) Für einen Überblick über bestehende Zivilklauseln in Deutschland siehe Bisbis, Natascha (2010): Zivilklauseln für alle Hochschulen, in: Wissenschaft & Frieden 3/2010, URL: http://www.stattweb.de/files/civil/Doku20100609.pdf [Abgerufen 31.08.2010]
(3) Bundesregierung (2008): Drucksache 16/10156, URL: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/101/1610156.pdf [Abgerufen 31.08.2010].
(4) Vgl. Heinelt, Peer (2008): „SFB 700“: Eine Institution an der FU Berlin liefert Informationen und Strategiekonzepte für bundesdeutsche Großmachtpolitik, URL: http://www.bundeswehr-wegtreten.org/main/jw_zu_sfb_700_2008-09.pdf [Abgerufen 31.08.2010]; Hartmann, Detlef (2009): SFB 700 – ein neokoloniales Projekt? Auftriss einer historischen Verortung, URL: http://www.materialien.org/texte/hartmann/SFBNeokolonialismus.pdf [Abgerufen 31.08.2010].
(5) Hessische Landesregierung (2009): Drucksache 18/776, URL: http://starweb.hessen.de/cache/DRS/18/6/00776.pdf [29.August 2010].
(6) Vgl. Denninger, Erhard (2009): Zur Zulässigkeit einer so genannten „Zivilklausel“ im Errichtungsgesetz für das geplante Karlsruher Institut für Technologie (KIT), URL: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_gutachten_denninger_2009.pdf [Abgerufen 31.08.2010].

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